Geldwäschemeldestelle

Die Geldwäschemeldestelle (A-FIU)

Die Geldwäschemeldestelle (A-FIU) ist beim Bundeskriminalamt eingerichtet. Sie nimmt Hinweise meldepflichtiger Berufsgruppen über Transaktionen oder Geschäftsfälle entgegen, bei denen der berechtigte Grund zur Annahme besteht, dass sie im Zusammenhang mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung stehen.

Meldeverpflichtet sind risikobehaftete Berufsgruppen, also jene Sektoren, die besonders anfällig für geldwäschegeneigte Geschäfte sind. Dazu zählen unter anderem Banken und andere Dienstleisterinnen/andere Dienstleister am Finanzmarkt, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Immobilienmaklerinnen/Immobilienmakler, Wirtschaftstreuhänderinnen/Wirtschaftstreuhänder und Dienstleisterinnen/Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen. Sie alle haben unüblichen Transaktionen und Transaktionsmustern ohne erkennbaren wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck sowie risikobehafteten Kundinnen/Kunden besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Weitere Informationen und Downloads zu den Themenbereichen Geldwäscherei finden Sie auf der Seite der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt.

Melden über goAML

Verdachtsmeldungen sind im Wege der Applikation "goAML“ zu erstatten.

Voraussetzung

Grundvoraussetzung für die Erstattung einer Verdachtsmeldung ist ein Zugang zum Unternehmensserviceportal via ID Austria ( oesterreich.gv.at). Bei Fragen im Zusammenhang mit der Registrierung oder Anmeldung beim Unternehmensserviceportal (USP) wenden Sie sich bitte an den USP-Support:

Registrierung bei goAML

Zur Registrierung bei goAML melden Sie sich als Organisation im goAML-Web-Portal an. Während des Registrierungsprozesses werden Angaben zur Meldepflichtigen/zum Meldepflichtigen, zur Organisation und zu der für Geldwäscheangelegenheiten verantwortlichen Person (Hauptverantwortliche/Hauptverantwortlicher) benötigt. Die Angabe und Verifizierung einer Hauptverantwortlichen/eines Hauptverantwortlichen ist notwendig, weil diese Person die Administrationsrechte für den goAML-Zugang der meldepflichtigen Organisation erhält. Als Hauptverantwortliche/Hauptverantwortlicher kommen bei Kreditinstituten beispielsweise die Geldwäschebeauftragten infrage.

Anschließend prüfen wir Ihre Registrierung und schalten gegebenenfalls den Zugang frei. Sie werden automatisch per E-Mail über sämtliche Schritte des Registrierungsprozesses an die hinterlegte E-Mail-Adresse informiert, wie zum Beispiel über die erfolgte Übermittlung des Formulars oder die Freischaltung.

Sollen weitere Personen, beispielsweise Mitarbeiterinnen/Mitarbieter der Complianceabteilung, für die Erstattung von Verdachtsmeldungen im Namen der registrierten Organisation berechtigt werden, können sich diese über den Punkt "Registrieren als Person für eine bereits bestehende Organisation“ als Nebennutzerin/Nebennutzer registrieren. Die Freischaltung der Nebennutzerinnen/Nebennutzer erfolgt wiederum durch die Administratorin/den Administrator der jeweiligen Organisation. Beachten Sie: Eine E-Mail-Adresse kann bei goAML nur einmal verwendet werden.

Bei technischen Fragen zu goAML erreichen Sie das Betreuerteam:

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 4 Abs.Bundeskriminalamt-Gesetz (BKA-Gesetz)

Letzte Aktualisierung: 11. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres