Förderungen für Selbstständige mit Behinderungen

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen, das Sozialministeriumservice und das AMS bieten für Menschen, die ein Unternehmen gründen möchten, spezielle Beratungsmöglichkeiten an.
Für Selbstständige mit Behinderungen gibt es neben den bestehenden Unternehmensförderungen der Wirtschaftskammern und des AMS auch spezielle Fördermöglichkeiten durch das Sozialministeriumservice.

Eine Startförderung für Selbstständige mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent kann vom Sozialministeriumservice gewährt werden, wenn

  • die wirtschaftliche Lage der antragstellenden Person durch die Unternehmensgründung
    verbessert wird,
  • ihr Lebensunterhalt bzw. der der Angehörigen durch die Unternehmenstätigkeit nachhaltig gesichert wird,
  • die notwendigen persönlichen, rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für die angestrebte Tätigkeit vorliegen und
  • eine Stellungnahme einer Gründungsberatung bzw. eine Anhörung der beruflichen Interessenvertretung vorliegt.

Der Antrag muss vor der geplanten Gründung des Unternehmens eingebracht werden.

Maximal 50 Prozent der Ausgaben in der Gründungsphase können gefördert werden, die Obergrenze der Förderungen liegt derzeit in Höhe der 100-fachen Ausgleichstaxe.

Hinweis

Zur sozialen Absicherung von Selbstständigen mit Behinderungen – durch einen im laufenden Betrieb entstehenden behinderungsbedingten Mehraufwand – gibt es einen Überbrückungszuschuss für Selbstständige durch das Sozialministeriumservice.

Voraussetzungen für einen Überbrückungszuschuss:

  • Einzelunternehmerin/Einzelunternehmer oder
  • Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten;
  • Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent;
  • ein maßgeblicher behinderungsbedingter Mehraufwand muss glaubhaft gemacht werden.

Die Förderung kann in Höhe der einfachen Ausgleichstaxe pro Monat für ein halbes Jahr gewährt werden.
Bei Bedarf kann die Förderung nochmal gewährt werden, sofern der Sachverhalt gleich bleibt. Die Anträge müssen elektronisch eingebracht werden. Die entsprechenden Formulare ( SMS) finden sich auf den Seiten des Sozialministeriumservices.

Hinweis

Bei der Vergabe der Betriebsgenehmigungen für Tabakfachgeschäfte werden begünstigte behinderte Personen bevorzugt.

Nähere Informationen zum Thema Unternehmensgründung finden sich auf startup.usp.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlage

Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

Letzte Aktualisierung: 24. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz