Gewerberechtliche Voraussetzungen
Bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen müssen grundsätzlich die jeweiligen gewerberechtlichen Bestimmungen des EU-/EWR-Staates, in dem die Dienstleistung erbracht wird, eingehalten werden.
Die gewerberechtlichen Bestimmungen sind in allen EU-/EWR-Staaten unterschiedlich geregelt und können bei den Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) vor Ort erfragt werden.
Für reglementierte Gewerbe ist grundsätzlich ein Befähigungsnachweis notwendig. Die Unternehmerin/der Unternehmer kann sich die fachliche Qualifikation und die Ausübung des Gewerbes mittels einer EWR-Bescheinigung bestätigen lassen.
Unternehmerinnen/Unternehmer aus Österreich, die grenzüberschreitend Dienstleistungen erbringen wollen, können die EWR-Bescheinigung bei der zuständigen Gewerbebehörde beantragen.
Hinweis
Detaillierte Informationen finden sich auf unseren Seiten zur Austellung von EWR-Bescheinigungen.
Informationen zur Ausübung von freiberuflichen Tätigkeiten finden sich auf den Seiten der jeweiligen Kammer bzw. des jeweiligen Berufsverbandes.
Weiterführende Links
- Grenzüberschreitende Dienstleistungen (→ BMAW)
- Außenwirtschaftscenter der Wirtschaftskammer Österreich (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft