Baumusterprüfung

Allgemeine Informationen

Die EG-Baumusterprüfung ist das Verfahren, bei dem eine benannte Stelle (in Österreich: TÜV Austria Services GmbH) feststellt und bescheinigt, dass ein repräsentatives Muster einer in Anhang IV der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010) genannten Maschine die Bestimmungen dieser Verordnung erfüllt.

Betroffene Unternehmen

Herstellerinnen/Hersteller von Maschinen

Voraussetzungen

Inverkehrbringen einer der im Anhang IV der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010) genannten Maschine.

Fristen

Die Baumusterprüfung muss vor dem Inverkehrbringen erfolgen.

Zuständige Stelle

Eine benannte Stelle ( EK) (in Österreich: die TÜV Austria Services GmbH ( TÜV))

Verfahrensablauf

Die Herstellerin/der Hersteller oder die/der von ihr/ihm Bevollmächtigte reicht bei der benannten Stelle für jedes Baumuster einen Antrag auf EG-Baumusterprüfung ein.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und die Anschrift der Herstellerin/des Herstellers
  • Gegebenenfalls: Name und die Anschrift der Bevollmächtigten/des Bevollmächtigten
  • Schriftliche Erklärung darüber, dass der Antrag bei keiner anderen benannten Stelle eingereicht worden ist

Die benannte Stelle prüft die technischen Unterlagen, überprüft, ob das Baumuster in Übereinstimmung hergestellt wurde, und stellt nach Durchführung der erforderlichen Prüfungen, Messungen und Versuchen fest, welche Bauteile nach den einschlägigen Bestimmungen bzw. Normen konstruiert sind und welche nicht.

Wenn das Baumuster den Bestimmungen der rechtlichen Vorgaben entspricht, stellt die benannte Stelle der Antragstellerin/dem Antragsteller eine EG-Baumusterprüfbescheinigung aus. Die Bescheinigung enthält Namen und Anschrift der Herstellerin/des Herstellers und der/des Bevollmächtigten, die für die Identifizierung des zugelassenen Baumusters erforderlichen Angaben, die Ergebnisse der Prüfung und die Voraussetzungen für die Gültigkeit der Bescheinigung.

Die Herstellerin/der Hersteller und die benannte Stelle bewahren eine Kopie dieser Bescheinigung, die technischen Unterlagen und alle dazugehörigen wichtigen Dokumente nach der Ausstellung der Bescheinigung 15 Jahre lang auf.

Erforderliche Unterlagen

  • Technische Unterlagen
    Die technischen Unterlagen umfassen eine technische Dokumentation mit folgenden Angaben bzw. Unterlagen:
    • Allgemeine Beschreibung der Maschine
    • Übersichtszeichnung der Maschine und Schaltpläne der Steuerkreise sowie Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Funktionsweise der Maschine erforderlich sind
    • Vollständige Detailzeichnungen
    • Ein Exemplar der Betriebsanleitung der Maschine
    • Angewandte Normen und sonstige technische Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
    • Unterlagen über die Risikobeurteilung
    • Alle technischen Berichte mit den Ergebnissen der Prüfungen, die von der Herstellerin/dem Hersteller selbst durchgeführt wurden
  • Ein Baumuster

Kosten

Für die Überprüfung fallen Kosten von mindestens 5.000 Euro an. Die genaue Höhe der Kosten richtet sich nach dem Umfang der Überprüfung.

Rechtsgrundlagen

Experteninformation

Zum Formular

Es steht kein Formular zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft