Bilanzbuchhaltungsberufe - Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten sowie EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Bilanzbuchhalterinnen/Bilanzbuchhalter, Buchhalterinnen/Buchhalter und Personalverrechnerinnen/Personalverrechner sind verpflichtet, für Schäden aus ihrer Tätigkeit bei einem berechtigten Versicherer eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen und für die gesamte Dauer des Bestehens ihrer Berufsberechtigung aufrechtzuerhalten.

Die Mindestversicherungssumme beträgt 72.673 Euro für jeden einzelnen Versicherungsfall.

Weitere Informationen zum Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bei grenzüberschreitender Dienstleistung finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 10 Bilanzbuchhaltungsgesetz

Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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