Überlassung aus EU-/EWR-Staaten nach Österreich
Arbeitskräfteüberlassung liegt vor, wenn Arbeitnehmende von einem Unternehmen (Überlasser) einem anderen Unternehmen (Beschäftiger) für bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt werden. Der Arbeitsvertrag wird zwischen der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer und dem überlassenden Unternehmen abgeschlossen. Die Arbeitskraft wird vertraglich verpflichtet, ihre Arbeitsleistung beim beschäftigenden Unternehmen zu erbringen.
In Österreich wird die Überlassung von Arbeitnehmenden im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geregelt, das arbeitsvertragliche, arbeitnehmerschutz- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen enthält.
Folgendes muss bei der Überlassung von Arbeitskräften nach Österreich beachtet werden:
- Gewerberechtliche Voraussetzungen
- Arbeitsmarktrechtliche Bestimmungen und Meldepflicht
- Arbeitsrechtliche Ansprüche
- Aufzeichnungspflicht des beschäftigenden Unternehmens
Weiterführender Link
Entsendeplattform (→ BMAW, BUAK)
Rechtsgrundlage
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft