Überlassung aus EU-/EWR-Staaten nach Österreich

Arbeitskräfteüberlassung liegt vor, wenn Arbeitnehmende von einem Unternehmen (Überlasser) einem anderen Unternehmen (Beschäftiger) für bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt werden. Der Arbeitsvertrag wird zwischen der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer und dem überlassenden Unternehmen abgeschlossen. Die Arbeitskraft wird vertraglich verpflichtet, ihre Arbeitsleistung beim beschäftigenden Unternehmen zu erbringen.

In Österreich wird die Überlassung von Arbeitnehmenden im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geregelt, das arbeitsvertragliche, arbeitnehmerschutz- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen enthält.

Folgendes muss bei der Überlassung von Arbeitskräften nach Österreich beachtet werden:

Weiterführender Link

Entsendeplattform ( BMAW, BUAK)

Rechtsgrundlage

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft