Arbeiten auf oder neben der Straße – Bewilligung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Wenn durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt wird, so ist dafür eine straßenrechtliche Bewilligung notwendig. Bewilligungspflichtig sind z.B. Baustellen, Baustofflagerungen sowie die Aufstellung von Gerüsten, Containern und Kränen im Straßenraum. Die Bewilligung ist von der Bauführerin/vom Bauführer zu beantragen.
Betroffene Unternehmen
Jedes Unternehmen, das als Bauführer Arbeiten auf oder neben der Straße durchführt
Voraussetzungen
Die Bewilligung wird erteilt, wenn
- die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder
- dafür gesorgt werden kann, dass die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs in anderer Weise aufrechterhalten bleiben.
Zuständige Stelle
- Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder
- Gemeinde (wenn es eine Gemeindestraße betrifft)
Verfahrensablauf
Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten. Der Antrag ist formfrei. Die Bewilligung kann auch bedingt, befristet oder unter Auflagen (z.B. eine bestimmte Art der Absperrung etc.) erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich. Die beabsichtigten Arbeiten sind so zu beschreiben, dass sich die Behörde ein Bild von Art und Umfang der Arbeiten machen kann.
Kosten
Die Gebühren und Abgaben sind je nach Behörde unterschiedlich geregelt.
Rechtsgrundlagen
§ 90 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie