Betriebsauflösung
Das Auflösen eines Unternehmens ist mit Amtswegen verbunden. Wer welche Amtswege durchführen muss oder kann, hängt davon ab, aus welchem Grund es zu einer Beendigung des Unternehmens kommt. Von der Betriebsauflösung unterscheidet sich die Schließung einer Filiale.
Gründe für die Beendigung des Unternehmens können sein:
- Die Unternehmerin/der Unternehmer stirbt
- Eine Gesellschaft wird aufgelöst
- Finanzielle Schwierigkeiten
- Sonstige (persönliche) Gründe
Abhängig von der Unternehmensform und der unternehmerischen Tätigkeit gibt es Einiges zu tun:
Tipp
Bei Beendigung eines Unternehmens sollten Sie sich an eine Notarin/einen Notar oder an eine Rechtsanwältin/eine Rechtsanwalt wenden.
Ausführliche Informationen zur Ausübung von freiberuflichen Tätigkeiten befinden sich auf den Seiten der jeweiligen Kammer bzw. des jeweiligen Berufsverbandes.
Weiterführende Links
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion