Maschinen
Vor dem Inverkehrbringen von Maschinen muss die Baumusterprüfung erfolgen, um zu bescheinigen, dass die Maschine die erforderlichen Bestimmungen der Maschinen-Sicherheitsverordnung erfüllt.
Außerdem muss eine technische Dokumentation der Maschine erstellt werden. Für Maschinen, die Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Personen herbeiführen können, muss die/der Gewerbetreibende eine Übereinstimmungserklärung haben.
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