Ziviltechniker – Befugnis für natürliche Personen

Allgemeine Informationen

Nach einer erfolgreich abgelegten Ziviltechnikerprüfung kann die Befugnis, als Ziviltechnikerin/Ziviltechniker selbstständig tätig zu werden, erteilt werden. Die Befugnis wird vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft verliehen.

Voraussetzungen

  • Erfolgreich abgelegte Ziviltechnikerprüfung
  • Handlungsfähigkeit
  • Konkursfreiheit
  • Zuverlässigkeit

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Der Antrag kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

  • Antrag
    • 47,30 Euro
    • Beilage: 3,90 Euro pro Bogen
  • Bescheid
    • 83,60 Euro Bundesgebühr
    • 98 Euro Bundesverwaltungsabgabe

Hinweis

Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Zahlschein übersandt.

Rechtsgrundlagen

§ 10 Ziviltechnikergesetz (ZTG)

Zum Formular

Ziviltechnikerberufe – Natürliche Personen – Verleihung Befugnis

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft