Agrarpolitik-EU – Mehrfachantrag auf flächen- und tierbezogene Förderungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik werden an Landwirtinnen/Landwirte, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und aktive Landwirtinnen/Landwirte sind, auf entsprechenden Antrag flächen- und tierbezogene Förderungen (Direktzahlungen und Zahlungen des Agrarumweltprogramms und der Ausgleichszulage) gewährt.
Dafür ist jährlich bis 15. April unter Inanspruchnahme der im eAMA online (→ AMA) verfügbar gemachten Unterlagen ein Mehrfachantrag einzureichen und mit ID Austria zu bestätigen. Die Teilnahme an den Fördermaßnahmen im Bereich des Umweltprogramms ist bereits bis 31. Dezember des vorhergehenden Jahres zu beantragen.
Betroffene Unternehmen
Landwirtinnen/Landwirte, die flächen- und tierbezogene Förderungen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik beziehen.
Voraussetzungen
Siehe die jeweiligen inhaltlichen Beschreibungen des GAP-Strategieplans.
Fristen
Die Beantragung hat bis 15. April des jeweiligen Antragsjahres zu erfolgen.
Zuständige Stelle
Der Antrag muss online bei der Agrarmarkt Austria eingereicht werden.
Verfahrensablauf
- Der Antrag basiert auf den im eAMA online (→ AMA) verfügbar gemachten Unterlagen und Werkzeugen.
- Landwirtinnen/Landwirte, die den Antrag nicht selbst online einreichen, können dafür die Hilfestellung durch die Landwirtschaftskammer in Anspruch nehmen.
- Die inhaltliche Beurteilung des Antrags erfolgt durch die Agrarmarkt Austria.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Name/Firma, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift der Antragstellerin/des Antragstellers (einschließlich Telefonnummer und E-Mail)
- Betriebsnummer, Sozialversicherungsnummer, Firmenbuchnummer oder Vereinsregisterzahl; auf Verlangen der AMA auch Kennziffer des Unternehmensregisters (KUR), gegebenenfalls Steuernummer und Angaben zur Zugehörigkeit zu einer Gruppe verbundener Unternehmen
- Bankverbindung bei einem Kreditinstitut; gegebenenfalls den Nachweis der aktiven Landwirtin/des aktiven Landwirts
- Angaben zu den beantragten Födermaßnahmen
- Angaben zur Lage, Ausmaß und Nutzung der Schläge auf dem geografischen Beihilfeantragsformular
- Im Fall der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren die Tierliste (bei Rindern werden die Daten aus der Rinderdatenbank herangezogen)
- Bei Teilnahme an tierbezogenen Fördermaßnahmen oder Alpung/Weiden der Tiere sind eigene ohrmarkenbezogene Angaben zu den beantragten Tieren erforderlich (bei Rindern werden die Daten aus der Rinderdatenbank herangezogen)
- Sonstige förderrelevante Angaben, wie z.B. Hanfsorte und angebautes Hanfsaatgut, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder wasserrechtliche Bewilligung im Fall der Bewässerung.
Im Fall des Anbaus von Hanf müssen Kopien der Originaletiketten und eine Kopie des Rechnungsbelegs übermittelt werden.
Bei Auftrieb von Tieren auf Almen und Gemeinschaftsweiden ist bis spätestens 15. Juli des Antragsjahres die Almauftriebsliste für landwirtschafltiche Nutztiere (außer Rindern) nachzureichen.
Rechtsgrundlagen
- GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
- Verordnung (EU) Nr. 2021/2115
- Verordnung (EU) Nr. 2021/2116
- Verordnung (EU) Nr. 2022/1172
Zum Formular
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft