Biozidprodukte – Gebühren
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Grundlage der Gebührentarife für die Genehmigung von bioziden Wirkstoffen und die Zulassung von Biozidprodukten sind in der Biozidproduktegesetz-Gebührentarifverordnung (BP-GebTV) festgelegt. Die vormalige Anlage zur BP-GebTV wird seit dem Jahr 2021 als Biozidprodukte-Gebührentarif (BPGT) jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst und auf der Internetseite des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) kundgemacht.
Die Gebühren werden bei einer Antragstellung an die Behörde fällig. Für kleine und mittlere Unternehmen können Ratenzahlungen bis zu fünf Jahren vereinbart werden. Die Verordnung erfasst auch Gebühren für Anträge auf Änderungen und Verlängerungen der Zulassungen von Wirkstoffen und Biozidprodukten. Für Biozidprodukte sind Jahresgebühren festgelegt.
Betroffene Unternehmen
Diese Regelungen gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, die Biozidprodukte in Österreich in Verkehr bringen, auf dem Markt bereitstellen oder verwenden.
Voraussetzungen
Die Antragsvoraussetzungen sind in der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten sowie im Biozidproduktegesetz enthalten.
Fristen
Fristen für die Antragstellung ergeben sich aus der Verordnung (EU) Nr. 528/2012, aus entsprechenden EU-Durchführungsverordnungen für Wirkstoffe, sowie aus der Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 über das Arbeitsprogramm zur systematischen Prüfung aller in Biozidprodukten enthaltenen alten Wirkstoffe.
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Die Antragstellung muss über das Register für Biozidprodukte (R4BP) der Europäischen Chemikalienagentur erfolgen.
Bei der Antragstellung erfolgt eine Gebührenmitteilung über das R4BP. Die Jahresgebühren für Biozidprodukte werden einmal jährlich vorgeschrieben.
Kosten
Die Gebührentarife sind nach der beantragten Verfahrensart und der erforderlichen behördlichen Bewertung gestaffelt. Die Jahresgebühren sind Fixbeträge.
Zusätzliche Informationen
R4BP – Register für Biozidprodukte (→ ECHA)
Rechtsgrundlagen
- Biozidproduktegesetz-Gebührentarifverordnung (BP-GebTV)
- Biozidprodukte-Gebührentarif (BPGT)
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Biozidproduktegesetz (BiozidprodukteG)
Experteninformation
Anfragen, insbesondere zu Gebührentarifen, können an die E-Mail-Adresse biozide@bmk.gv.at gerichtet werden. Für allgemeine Fragen steht der Helpdesk biozide@umweltbundesamt.at zur Verfügung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie