Interessenvertretung
In Österreich werden die Interessen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern vertreten durch
- die Arbeiterkammer (gesetzliche Pflichtmitgliedschaft)
- den Österreichischen Gewerkschaftsbund (freiwillige Mitgliedschaft)
- den Betriebsrat (innerbetrieblich)
Auf der Seite von Unternehmen und Berufsgruppen übernehmen die Interessenvertretung
- die Wirtschaftskammern und weitere Kammern (gesetzliche Pflichtmitgliedschaft), sowie
- Verbände und Vereinigungen, z.B. Industriellenvereinigung (freiwillige Mitgliedschaft).
Die österreichische Sozialpartnerschaft ist eine freiwillige Zusammenarbeit der wichtigsten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen untereinander und mit der Bundesregierung. Sie umfasst vier Verbände auf Bundesebene:
- den Österreichischen Gewerkschaftsbund (→ ÖGB)
- die Bundesarbeitskammer (→ BAK)
- die Wirtschaftskammer Österreich (→ WKO)
- die Landwirtschaftskammer Österreich (→ LKÖ)
Die Interessenvertretungen verhandeln Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft