Interessenvertretung

In Österreich werden die Interessen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern vertreten durch

  • die Arbeiterkammer (gesetzliche Pflichtmitgliedschaft)
  • den Österreichischen Gewerkschaftsbund (freiwillige Mitgliedschaft)
  • den Betriebsrat (innerbetrieblich)

Auf der Seite von Unternehmen und Berufsgruppen übernehmen die Interessenvertretung

  • die Wirtschaftskammern und weitere Kammern (gesetzliche Pflichtmitgliedschaft), sowie
  • Verbände und Vereinigungen, z.B. Industriellenvereinigung (freiwillige Mitgliedschaft).

Die österreichische Sozialpartnerschaft ist eine freiwillige Zusammenarbeit der wichtigsten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen untereinander und mit der Bundesregierung. Sie umfasst vier Verbände auf Bundesebene:

Die Interessenvertretungen verhandeln Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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