Steuertipp: Der Fiskal-Lkw
Wenn Unternehmen die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs überlegen, gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten "Fiskal-Lkw" (Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse) zu erstehen.
Damit ein Kraftfahrzeug als "Fiskal-Lkw" einzustufen ist, müssen die jeweiligen Voraussetzungen der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse erfüllt sein.
Der "Fiskal-Lkw" bietet verschiedene steuerliche Begünstigungen:
- Vorsteuerabzug
- Kürzere Abschreibungsdauer (die für Pkw gesetzlich festgelegte Nutzungsdauer von acht Jahren ist nicht anzuwenden)
- Begünstigtes Wirtschaftsgut für investitionsbedingten Gewinnfreibetrag
Hinweis
Darüber hinaus entfällt im Falle einer Anschaffung eines "Fiskal-Lkw" die Angemessenheitsprüfung, die normalerweise bei der Anschaffung eines Personenkraftwagens – so die Anschaffungskosten 40.000 Euro übersteigen – durchgeführt werden muss.
Vorgehensweise
Anhand der Liste der steuerlich anerkannten Kleinlastkraft-, Kasten-, Pritschenwagen und Kleinbusse (Klein-Autobusse) des Bundesministeriums für Finanzen (→ BMF) kann geprüft werden, ob sich das jeweilige Wunschfahrzeug darunter befindet.
Nachträgliche Umbauarbeiten an einem Fahrzeug, welches als "Fiskal-Lkw" anerkannt wurde, können zum Verlust der steuerlichen Vorteile führen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen