Gewerberechtliche Voraussetzungen
Ist eine ausländische natürliche Person oder ein sonstiger ausländischer Rechtsträger im Gebiet eines Mitgliedstaates des WTO-Abkommens zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit berechtigt, dürfen bestellte gewerbliche Tätigkeiten in Österreich unter den gleichen Bedingungen wie von Inländerinnen/Inländern ausgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Natürliche Personen
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates des WTO-Abkommens oder
- Daueraufenthaltsberechtigung in einem WTO-Mitgliedstaat
- Sonstige Rechtsträger
- Sitz oder Niederlassung in einem Mitgliedstaat des WTO-Abkommens
Wenn die bestellten gewerblichen Tätigkeiten in Österreich durch eine natürliche Person ausgeführt werden, eine natürliche Person sich also zur Verrichtung der Tätigkeiten nach Österreich begibt, muss zu dieser Tätigkeit eine Marktzutrittsverpflichtung in der Verpflichtungsliste des GATS bestehen. Ansonsten ist die Niederlassung in Österreich erforderlich.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft