Was ist der Grundstückswert?

Allgemeines

Der Grundstückswert ist seit dem 1. Jänner 2016 die Mindest- und Ersatzbemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.

Der Grundstückswert kann auf drei Arten ermittelt werden:

  • Pauschalwertmodell
  • Geeigneter Immobilienpreisspiegel
  • Nachweis des geringeren gemeinen Wertes eines Grundstückes 

Diese drei Möglichkeiten sind rechtlich völlig gleichwertig und es kann für jedes Grundstück (wirtschaftliche Einheit) frei gewählt werden, welches Verfahren angewendet werden soll.

Was ist das Pauschalwertmodell?

Zur Ermittlung des Grundstückswertes nach dem Pauschalwertmodell gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG iVm § 2 GrWV steht der sogenannte Grundstückswertrechner ( BMF) zur Verfügung.

Das Pauschalwertmodell ist ein Berechnungsverfahren, welches zur Berechnung des Grundstückswertes herangezogen werden kann. Das Pauschalwertmodell beinhaltet grundsätzlich fünf Faktoren sowie eine Reihe von Abschlägen (Abschlag für Alter, Art des Gebäudes). Es wird die Summe aus dem Wert des Grund und Bodens sowie dem Wert des Gebäudes gebildet.

Weiterführende Links

Das Pauschalwertmodell ( BMF)

Was ist der geeignete Immobilienspiegel?

Die Grundstückswertverordnung legt den geeigneten Immobilienpreisspiegel fest, der für die Ermittlung des Grundstückswertes heranzuziehen ist: danach ist die Liste der Immobiliendurchschnittspreise der Statistik Austria maßgebend.

Der Wert des Grundstückes ist nach dem jeweiligen Immobilienpreisspiegel zu ermitteln. Von diesem Wert ist ein Abschlag von 28,75 Prozent vorzunehmen. Der so ermittelte Wert kann als Grundstückswert herangezogen werden.

Hinweis

Die Immobiliendurchschnittspreise der Statistik Austria dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Vorgaben für die jeweilige Grundstücks- oder Gebäudekategorie mit den Eigenschaften des zu bewertenden Grundstückes übereinstimmen.

Weiterführende Links

Immobiliendurchschnittspreise ( Statistik Austria)

Rechtsgrundlagen

Grundstückswertverordnung

Wie weise ich den geringeren gemeinen Wert eines Grundstückes nach?

Der gemeine Wert eines Grundstückes kann auf verschiedene Art und Weise nachgewiesen werden. Beispielsweise durch:

  • Schätzungsgutachten
  • Kaufpreis bei nicht lang zurückliegendem Ankauf
  • Kaufpreis von vergleichbaren Liegenschaften
  • Wurde ein Hypothekarkredit aufgenommen, kann der dem Kredit zugrunde gelegte Wert laut Bankenschätzung herangezogen werden.

Diese Beweismittel unterliegen grundsätzlich der freien Beweiswürdigung durch die Behörde. Wird ein Schätzungsgutachten (Gutachten iSd Liegenschaftsbewertungsgesetzes) von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Immobiliensachverständigen erstellt, hat das Gutachten die Vermutung der Richtigkeit für sich.

Welchen dieser drei Werte muss ich nehmen?

Grundsätzlich kann jede der drei Methoden (Pauschalwertmodell, Immobilienpreisspiegel, nachgewiesener geringerer gemeiner Wert) für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer herangezogen werden. Es besteht sohin Wahlfreiheit.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen