Allgemeine Regelungen für Abfallbehandlungsanlagen

Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von ortsfesten Behandlungsanlagen müssen grundsätzlich von der Behörde genehmigt werden. Die Genehmigungspflicht gilt auch für ein Sanierungskonzept (Immissionsschutz).

Mobile Behandlungsanlagen oder eine wesentliche Änderung einer solchen mobilen Behandlungsanlage müssen ebenfalls von der Behörde genehmigt werden.

Rechtsgrundlagen

Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)

Letzte Aktualisierung: 24. Oktober 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie