Straßengüterverkehrserhebung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Straßengüterverkehrsstatistik liefert wichtige Erkenntnisse über das Transportaufkommen und die Transportleistung im nationalen und grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr innerhalb bestimmter Beobachtungszeiträume.
Die Datengrundlage bildet eine Stichprobenerhebung, die nach dem Nationalitätsprinzip durchgeführt wird. Erhoben werden daher ausschließlich in Österreich registrierte Lastkraftwagen ab zwei Tonnen Nutzlast sowie Sattelzugmaschinen. In dem Zusammenhang werden Transporte, die von österreichischen Güterkraftfahrzeugen im Ausland erbracht werden, ebenfalls erhoben. Damit sind Aussagen über die Gesamtleistung österreichischer Unternehmen im Straßengüterverkehr möglich.
Betroffene Unternehmen
Die Grundgesamtheit für die Stichprobenziehung umfasst jährlich rund 67.000 Fahrzeuge, aus der eine Stichprobe von 26.000 Fahrzeugen gezogen wird, die nach folgenden Kriterien geschichtet wird:
- Unternehmensgröße (Nutzlastklasse),
- regionale Zuordnung der Arbeitsstätten (Wien/Restösterreich),
- Gewichtsklasse des Fahrzeuges und
- Verkehrsart (Fuhrgewerbe/Werkverkehr)
Für jedes Fahrzeug ist jeweils eine Berichtswoche im Quartal zu melden. Die Fahrzeuge werden dabei nicht den Unternehmen, sondern den Arbeitsstätten zugeordnet. Diese haben erfahrungsgemäß die notwendigen Informationen hinsichtlich der Fahrten und der beförderten Güter.
Insgesamt sind jährlich rund 8.000 Arbeitsstätten von 7.400 Unternehmen betroffen, die maximal vier Berichtswochen pro Jahr zu melden haben.
Voraussetzungen
Siehe betroffene Unternehmen
Fristen
Versendet wird wöchentlich. Die Meldung muss bis spätestens zum Ende der Folgewoche der Berichtswoche an Statistik Austria übermittelt werden.
Zuständige Stelle
→ Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria)
Verfahrensablauf
Statistik Austria fordert alle meldepflichtigen Unternehmen zwei Wochen vorab schriftlich auf, für die jeweiligen Berichtswochen ihre statistische Meldung innerhalb eines festgelegten Termins zu erstatten.
Im Rahmen des elektronischen Meldesystems "eQuest-WEB" stehen kostenlos zwei benutzerfreundliche Meldemedien zur Verfügung: Web-Fragebogen bzw. individualisiertes Excel-Formular. Die Unternehmen erhalten von Statistik Austria alle erforderlichen Zugangscodes bzw. können diese auch anfordern.
In der Folgewoche der Berichtswoche muss das Unternehmen die Meldung übermitteln.
Drei Wochen nach Ablauf dieser Woche kommt die erste Mahnung in Form eines Erinnerungsschreibens. Langt die Meldung weiter nicht ein, versendet Statistik Austria nach zwei Wochen die zweite Mahnung in Form eines eingeschriebenen Briefes. Bleibt diese Mitteilung auch unbeantwortet, wird ca. sieben Wochen nach der zweiten Mahnung die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens (VStV) beantragt.
Erforderliche Unterlagen
Für die statistische Meldung stehen folgende Meldemedien kostenfrei zur Verfügung:
- Online-Fragebogen "Straßengüterverkehrserhebung"
- Webfragebogen "eQuest-WEB"
- individualisiertes Excel-Formular "eQuest-WEB"
- Papierfragebogen
Der Webfragebogen "eQuest-WEB" bietet eine einfache und übersichtliche Bedienung und unterstützt die Auskunftspersonen mittels Informationspunkten und Hilfsfunktionen.
Für Auskunftspersonen, die mehrere Quartale im Jahr zu melden haben und daher bereits über einige Routine bei der Beantwortung des Fragebogens verfügen, bietet sich die zusätzliche Meldemöglichkeit des individualisierten Excel-Formulars "eQuest-WEB" an. Ein ähnlich dem Papierfragebogen aufgebautes Excel-Formular kann über den "eQuest-WEB" von den Auskunftspflichtigen heruntergeladen und dann lokal beim Unternehmen abgespeichert werden. Dies ermöglicht eine schnelle und vereinfachte Eingabe durch eine oder mehrere Personen.
Neben diesen Meldemedien steht auch der Internetfragebogen "Straßengüterverkehrserhebung" zur Verfügung. Derzeit ist diese zusätzliche Meldemöglichkeit noch nicht in das USP integriert.
Tipp
Bei Problemen mit dem Webformular und dem Programm hilft der Statistik Austria-Helpdesk weiter. Alle vorgenommenen Meldungen sollten zumindest ein Jahr aufgehoben werden, um diese bei etwaigen Rückfragen durch Statistik Austria vorweisen zu können.
Kosten
Es fallen keine Gebühren oder Abgaben an.
Zusätzliche Informationen
Bei allfälligen Fragen zur statistischen Meldung können sich Betroffene an die Sachbearbeiterinnen/die Sachbearbeiter der Statistik Austria wenden:
- Telefon: +43 1 71128-7272
- E-Mail: gvk@statistik.gv.at)
Bei technischen Hilfestellungen bzw. Problemen mit dem elektronischen Fragebogen steht darüber hinaus der "Helpdesk der Direktion Unternehmen" unter folgender Nummer von Montag bis Freitag von 7:30 bis 16 Uhr zur Verfügung:
- Telefon: +43 1 71128-8009
Weiterführende Links
Ergebnisse der Straßengüterverkehrserhebung (→ Statistik Austria)
Rechtsgrundlagen
- BGBl. Nr. 142/1983 Bundesgesetz vom 21. Februar 1983 über statistische Erhebungen im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs (Straßen- und Schienenverkehrsstatistikgesetz)
- BGBl. Nr. 393/1995 Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über statistische Erhebungen im Bereich des Straßen- und Schienengüterverkehrs (Straßen- und Schienengüterverkehrsstatistik-Verordnung) idF: BGBl. II Nr. 119/2005
- VO (EU) Nr. 70/2012 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2012 über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs (ABl. 2012 L 163/1)
- VO (EG) Nr. 2163/2001 Verordnung der Kommission vom 7. November 2001 über die technischen Modalitäten für die Übermittlung der Daten zur Statistik des Güterkraftverkehrs (ABl. 2001 L 291/13)
- VO (EG) Nr. 6/2003 Verordnung der Kommission vom 30. Dezember 2002 über die Verbreitung der Statistik des Güterkraftverkehrs (ABl. 2003 L 1/45)
Experteninformation
Standarddokumentation "Statistik des Straßengüterverkehrs" (→ Statistik Austria)
Zum Formular
Webfragebogen eQuest-WEB (→ Statistik Austria)
Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria