Entsendung aus Nicht-EU-/-EWR-Staaten (Drittstaaten) nach Österreich
Unternehmerinnen/Unternehmer, die eine Arbeitskraft vorübergehend zur Dienstleistungserbringung aus Drittstaaten nach Österreich entsenden wollen, müssen Folgendes berücksichtigen:
- Gewerberechtliche Voraussetzungen
- Arbeitsmarktrechtliche Bestimmungen
- Arbeitsrechtliche Ansprüche
- Aufenthaltsrechtliche Vorschriften
Hinweis
Aufgrund spezieller Abkommen gelten für entsandte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer aus der Schweiz nach Österreich die Bedingungen für die Entsendung von Arbeitskräften aus EU-/EWR-Staaten nach Österreich.
Weitere Informationen finden sich auf der Entsendeplattform (→ BMAW, BUAK).
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft