Erhebung über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen (IKT)

Allgemeine Informationen

Die Teilnahme an der Erhebung ist für Unternehmen freiwillig. Erhoben werden Daten zur Digitalisierung wie z.B. Internetnutzung, Nutzung sozialer Medien, E-Commerce-Verkäufe, Nutzung von Cloud Services oder künstliche Intelligenz. Zweck der Statistik ist es, den Fortschritt der digitalen Transformation österreichischer Unternehmen zu beobachten.

Die Erhebung über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen (IKT) ist in einer europäischen Verordnung geregelt, die alle EU-Mitgliedsländer verpflichtet, Daten zu diesem Thema zu liefern (Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken). Zusätzlich gibt es für die jährlichen Erhebungen jeweils eine Durchführungsverordnung der Kommission, die detailliert die zu erfassenden Indikatoren regelt.

Betroffene Unternehmen

Eine Stichprobe von Unternehmen ab zehn Beschäftigten aus diversen Wirtschaftszweigen nimmt an der Erhebung teil:

  • Herstellung von Waren,
  • Energie- und Wasserversorgung,
  • Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung,
  • Bau,
  • Handel,
  • Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen,
  • Verkehr und Lagerei,
  • Beherbergung und Gastronomie,
  • Information und Kommunikation,
  • Grundstücks- und Wohnwesen,
  • Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen,
  • Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen sowie
  • Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

Voraussetzungen

Siehe betroffene Unternehmen

Fristen

Die Befragung wird im ersten Halbjahr des jeweiligen Erhebungsjahres durchgeführt. Die Unternehmen werden zunächst angeschrieben und ersucht, den Fragebogen innerhalb von rund drei Wochen auszufüllen.

Für eine optimale Datenqualität ist ein guter Rücklauf notwendig. Aus diesem Grund sind zwei Erinnerungsschreiben vorgesehen.

Zuständige Stelle

Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria)

Verfahrensablauf

Statistik Austria fordert alle ausgewählten Unternehmen schriftlich auf, ihre statistische Meldung innerhalb von rund drei Wochen abzugeben.

Für die Abgabe der statistischen Meldung steht das elektronische Meldesystem "eQuest-Web" zur Verfügung. Die Unternehmen erhalten von Statistik Austria brieflich alle erforderlichen Zugangsdaten.

Erforderliche Unterlagen

Bei der elektronischen Meldung über den Webfragebogen "eQuest-Web" werden zahlreiche Hilfestellungen für die Abgabe der Meldung sowie Erläuterungen zu den einzelnen Fragen geboten. Weitere Informationen zur Erhebung finden sich auf der Webseite von Statistik Austria.

Tipp

Bei Problemen mit dem Webformular und bei inhaltlichen Fragen hilft das zuständige Projektteam weiter. Alle vorgenommenen Meldungen sollten aufbewahrt werden, um etwaige Rückfragen durch Statistik Austria zu vereinfachen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren oder Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Bei allfälligen Fragen zur statistischen Meldung helfen die zuständigen Kontaktstellen ( Statistik Austria) weiter.

Weiterführende Links

IKT-Einsatz in Unternehmen ( Statistik Austria)

Rechtsgrundlagen

IKT-Statistik-Verordnung

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria