Internationales Steuerrecht – Doppelbesteuerungsabkommen
Setzt eine Unternehmerin/ein Unternehmer im Ausland Aktivitäten (Geschäftstätigkeiten), so kann dies im Ausland nach dem dortigen Recht eine Besteuerung auslösen. Eine solche ausländische Besteuerung kommt zumeist zur Besteuerung in Österreich dazu, sodass eine internationale Doppelbesteuerung entsteht. Die Rechtsvorschriften, die eine solche internationale Doppelbesteuerung verhindern sollen, werden unter dem Begriff "internationales Steuerrecht" zusammengefasst. Gemeint ist hier ausschließlich der Bereich der Ertragsbesteuerung, also Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer, nicht aber die Umsatzsteuer.
Eine internationale Doppelbesteuerung konnte sich – bis zum Wegfall der Erbschaftssteuer in Österreich – auch bei grenzüberschreitenden Erbschaften und Schenkungen ergeben, hat aber infolge des Wegfalls der Erbschaftssteuer in Österreich keine Bedeutung mehr.
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