Lizenzen

Um geistiges Eigentum nutzen zu dürfen, bedarf es einer Erlaubnis durch die Eigentümerin/den Eigentümer. Eine solche wird meist Lizenz genannt und kann verkauft, aber auch gratis vergeben werden. Mit einer Lizenz werden gewisse Nutzungsrechte vergeben. Der Umfang dieser Nutzungsrechte ergibt sich aus der Lizenz.

Die Lizenz ist eine Erlaubnis der Inhaberin/des Inhabers eines gewerblichen Schutzrechts, dieses Schutzrecht ganz oder teilweise zu benutzen. Die Lizenz kann im vom Österreichischen Patentamt ( ÖPA) geführten Register eingetragen werden.

Der Umfang der konkreten Nutzungsberechtigung, ob beschränkt oder unbeschränkt, ergibt sich aus dem Lizenzvertrag. Meistens beinhaltet dieser das Recht auf Verwendung, Herstellung und/oder Verkauf.

Die Lizenz kann

  • beschränkt sein auf ein Land, auf eine Gruppe von Ländern oder die ganze Welt umfassen
  • beschränkt sein auf bestimmte Marktsektoren oder Produkte
  • ausschließlich oder nicht ausschließlich sein
  • die Erlaubnis zur Erteilung einer weiteren Lizenz durch den/die Lizenznehmer/in an andere Personen beinhalten

Sie müssen Ihr Schutzrecht nicht selbst vermarkten. Eine Lizenzvergabe gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Schutzrecht kommerziell zu nutzen, ohne dieses Recht zur Gänze zu verkaufen.

Rechtsgrundlagen

Patentgesetz

Letzte Aktualisierung: 30. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • USP-Redaktion
  • Österreichisches Patentamt

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