Arzneimittel – klinische Studien
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Eine klinische Prüfung ist eine systematische Untersuchung eines Arzneimittels an einer Prüfungsteilnehmerin/einem Prüfungsteilnehmer, die mit dem Ziel durchgeführt wird,
- Wirkungen von Prüfpräparaten zu erforschen oder nachzuweisen,
- Nebenwirkungen von Prüfpräparaten festzustellen, oder
- die Resorption (Aufnahme), die Verteilung, den Stoffwechsel und die Ausscheidung von Prüfpräparaten zu untersuchen.
Betroffene Unternehmen
Pharmaunternehmen
Zuständige Stelle
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (→ BASG)
Erforderliche Unterlagen
Anhang I der Verordnung (EU) 536/2014
Kosten
Rechtsgrundlagen
Experteninformation
- Klinische Prüfungen von Arzneimitteln gemäß Verordnung (EU) 536/2014 (→ BASG)
- Klinische Prüfungen von Arzneimitteln gemäß Richtlinie 2001/20/EG (→ BASG)
Zum Formular
Die Richtlinie 2001/20/EG und das darauf aufbauende Arzneimittelgesetz BGBl. I Nr. 23/2020 gelten nur mehr für klinische Prüfungen, die vor dem 31. Jänner 2023 eingereicht wurden. Seit dem 31. Jänner 2023 unterliegen alle initialen Anträge auf neue klinische Prüfungen den Vorgaben der Verordnung über klinische Prüfungen (VO [EU] 536/2014).
- Information der Europäischen Arzneimittelagentur (→ EMA)
- EU-Clinical-Trials-Information-System (CTIS)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz