GO-Maut für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Neu
Seit 1. Dezember 2023 ist statt des höchstzulässigen Gesamtgewichts (hzG) die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGM) für die Abgrenzung zwischen Vignettenpflicht und fahrleistungsabhängiger Mautpflicht ausschlaggebend. Diese ist in der Zulassungsbescheinigung ersichtlich (Feld F.1). Seit dem 1. Jänner 2024 werden die CO2-Emissionen bei der Festlegung der Tarife berücksichtigt.
Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGM) gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen eine fahrleistungsabhängige Maut (GO-Maut). Zu den Kraftfahrzeugen zählen beispielsweise Lkw, Busse und schwere Wohnmobile. Für diese muss vor der Auffahrt auf eine Autobahn oder Schnellstraße ein zugelassenes Fahrzeuggerät (z.B. GO-Box) im Fahrzeug montiert werden. Ein solches Fahrzeuggerät kommuniziert mittels Mikrowellentechnik mit den Mautportalen.
Betroffene Unternehmen
Hinweis
Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Vignettenpflicht bzw. der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut ("GO-Maut").
Lenkerinnen/Lenker von Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGM)
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.
Voraussetzungen
Nur mit einem zugelassenen, funktionstüchtigen und ordnungsgemäß im Kraftfahrzeug angebrachten Fahrzeuggerät (z.B. GO-Box) kann die vorgeschriebene Maut entrichtet werden.
Zuständige Stelle
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG)
Die ASFINAG Maut Service GmbH hebt die Maut ein und führt die operativen Aufgaben durch.
Verfahrensablauf
Die GO-Box ist an zahlreichen GO-Vertriebsstellen (→ ASFINAG) erhältlich.
Erforderliche Unterlagen
- zumindest Zulassungsbescheinigung
- Nachweise über die tarifrelevanten Merkmale der CO2-Emissionsklasse sowie der EURO-Emissionsklasse bzw. ob das Fahrzeug emissionsfrei ist
- zugelassenes Zahlungsmittel (bar, Kreditkarten, Tankkarten, GO-Direkt (→ ASFINAG)
Kosten
Die Tarife für ein Fahrzeug über 3,5 t hängen ab von dessen
- Anzahl der Achsen,
- zurückgelegten Kilometern,
- CO2-Emissionsklasse und
- EURO-Emissionsklasse.
Je "sauberer" man unterwegs ist, desto günstiger ist der Mauttarif.
Bezahlt werden kann entweder im Vorhinein (Pre-Pay) oder im Nachhinein (Post-Pay), verrechnet wird zum Beispiel direkt mit der ASFINAG via GO Direkt (→ ASFINAG).
Erhöhte Tarife
Auf den folgenden, besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Abschnitten gelten für Kraftfahrzeuge über 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (TzGM) erhöhte Tarife:
- A 9 Pyhrn Autobahn zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel),
- A 10 Tauern Autobahn zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel),
- A 11 Karawanken Autobahn zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel,
- A 13 Brenner Autobahn,
- S 16 Arlberg Schnellstraße zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel).
Auf der A 13 Brenner Autobahn und der A 12 auf der Unterinntalstrecke (Staatsgrenze bei Kufstein bis Knoten Innsbruck/Amras) wird zur Finanzierung des Brennerbasistunnels ein Zuschlag von 25 Prozent auf den Tarif zur Anlastung der Infrastrukturkosten eingehoben. Zudem gilt auf der A 13 Brenner Autobahn für Fahrzeuge mit vier oder mehr Achsen zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr ein gesonderter Nachttarif.
Die aktuellen Tarife 2024 (→ ASFINAG) finden sich auf den Seiten der ASFINAG.
Zusätzliche Informationen
Nachweis von CO2-Emissionsklasse und EURO-Emissionsklasse
Die tarifrelevanten Merkmale der CO2-Emissionsklasse und der EURO-Emissionsklasse müssen der ASFINAG grundsätzlich durch geeignete Nachweisdokumente nachgewiesen werden. Für diese tarifrelevanten Merkmale müssen der ASFINAG Nachweise zugesendet werden, für
- die EURO-Emissionsklassen EURO IV, EURO V, EEV und EURO VI und
- die CO2-Emissionsklassen 2 bis 5
Keine Nachweispflicht besteht für die EURO-Emissionsklassen I, II und III sowie für die CO2-Emissionsklasse 1. Nachweise zu tarifrelevanten Merkmalen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Deklaration der EURO-Emissionsklasse bzw. der CO2-Emissionsklasse bei der ASFINAG einlangen.
Während die EURO-Emissionsklasse in der Regel direkt in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs ersichtlich ist, kann die CO2-Emissionsklasse anhand des CO2-Emissionsklassenrechners der ASFINAG ermittelt werden. Dort können auch Nachweise zur Einstufung in eine CO2-Emissionsklasse eingereicht werden.
Wenn das mautpflichtige Straßennetz innerhalb der Nachweisfrist befahren wird und die Nachweisdokumente nicht fristgerecht bei der ASFINAG einlangen, gilt die Maut als nicht ordnungsgemäß entrichtet. Nähere Informationen über den Nachweis finden sich auf go-maut.at (→ ASFINAG).
Nachzahlung der Maut
Für ordnungsgemäß zum Mautsystem angemeldete und ausgestattete Kraftfahrzeuge besteht in folgenden Fällen die Möglichkeit der Nachzahlung nicht entrichteter Maut:
- Nachzahlung bei GO-Vertriebsstellen oder Mautaufsichtsorganen:
Bei Nichtentrichtung der Maut ( z.B. bei zu geringem GO-Box-Guthaben oder einer gesperrten GO-Box) oder bei Teilentrichtung der Maut (Achskategorie, CO2-Emissionsklasse oder EURO-Emissionsklasse falsch eingestellt) kann die Maut innerhalb von 5 Stunden und 100 km an einer GO-Vertriebsstelle oder bei Betretung (Anhaltung) bei einem Mautaufsichtsorgan nachgezahlt werden. - Zentrale Nachzahlung:
Bei Teilentrichtung der Maut (Achskategorie, CO2-Emissionsklasse oder EURO-Emissionsklasse falsch eingestellt) kann die Maut innerhalb von 96 Stunden telefonisch auch über das ASFINAG Service Center, oder im SelfCare-Portal (→ ASFINAG) nachgezahlt werden.
Wird die Maut in diesen Fällen jedoch nicht nachgezahlt, gilt die fahrleistungsabhängige Maut als nicht ordnungsgemäß entrichtet. Nähere Informationen zur → Nachzahlung der Go Maut finden sich auf der Website der ASFINAG.
Ersatzmaut und Verwaltungsstrafverfahren
Sollte die fahrleistungsabhängige Maut (GO-Maut) nicht ordnungsgemäß entrichtet werden, versendet die ASFINAG eine Aufforderung zur Zahlung einer Ersatzmaut. Durch fristgerechte und vollständige Bezahlung der Ersatzmaut kann ein Verwaltungsstrafverfahren vermieden werden, in dem Strafen in der Höhe zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.
Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich unter go-maut.at (→ ASFINAG).
Maut international (Interoperabilität)
Die Maut in Österreich kann mit der GO-Box oder mit Fahrzeuggeräten entrichtet werden, die eine Mautentrichtung in mehreren Ländern ermöglichen.
- Der Europäische Elektronische Mautdienst – kurz EETS (European Electronic Toll Service) – vereinfacht die Entrichtung von Mautgebühren innerhalb der Europäischen Union. Einige Fahrzeuggeräte diverser EETS-Anbieter sind zur Mautentrichtung in Österreich zugelassen. Die Liste der zugelassenen EETS-Anbieter ist auf der Website des → BMK abrufbar.
- Darüber hinaus kann das deutsche Fahrzeuggerät über die Anwendung "Toll2Go" oder das Schweizer Fahrzeuggerät über "Emotach" genutzt werden.
- Mit dem Service "EasyGo+" kann die Maut in Österreich, Dänemark, Schweden und Norwegen entrichtet werden.
Nähere Details finden sich unter GO-Maut - Interoperabilität (→ ASFINAG).
Weiterführende Links
- GO-Mautsystem (→ ASFINAG)
- CO2-Emissionsklassenrechner (→ ASFINAG)
- ASFINAG App (→ ASFINAG)
- Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG)
Rechtsgrundlagen
- Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG)
- Mautordnung (→ ASFINAG)
- Mauttarifverordnung 2023
- Mautstreckenausnahmenverordnung 2010
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.
Weitere Servicestellen
Für Anfragen oder Beschwerden im Bereich der österreichischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen steht das ASFINAG Service Center zur Verfügung:
ASFINAG Maut Service GmbH:
Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
Telefon: +43 95 51 266
Fax: +43 95 51 277
E-Mail: info@asfinag.at
Postanschrift: Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, Österreich
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie