Begriffe mit G

Buchstabennavigation

Gläubigerschutzverbände

Gläubigerschutzverbände erheben und sammeln wirtschaftlich relevante Daten über Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer und bieten Gläubigerinnen/Gläubigern u.a. Wirtschaftsauskünfte, Insolvenzvertretung und Hilfestellung im Mahn- und Inkassowesen.

Besondere Bedeutung bei der Insolvenzvertretung haben die bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, die besondere Vorrechte (z.B. Recht auf Akteneinsicht, Vertretungsrecht) im Insolvenzverfahren (Insolvenz für Unternehmerinnen/Unternehmer, Privatkonkurs) haben.

Zu den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden gehören:

Hinweis

Der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (ISA) ist das gemeinsame Insolvenzbüro der Arbeiterkammern der Bundesländer und Gewerkschaften ( ÖGB). Er vertritt Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren und bei der Beantragung von Insolvenz-Entgelt.

Letzte Aktualisierung: 11. September 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion