Handelspolitische Maßnahmen und Außenwirtschaftsrecht
Als handelspolitische Maßnahmen bezeichnet man Maßnahmen nichttarifärer Art, die im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik durch Unionsvorschriften über den internationalen Handel getroffen worden sind oder durch nationales Recht angeordnet werden. Nichttarifär sind all jene Maßnahmen, die nicht in Listen oder Zolltarifen geführt werden und Teilnehmerinnen/Teilnehmern aus Drittstaaten den Zugang zum europäischen Markt erschweren. Dazu gehören Einfuhrverbote und Ausfuhrverbote (z.B. Embargomaßnahmen gegen bestimmte Länder) sowie Pflichten zur Vorabgenehmigung bestimmter Ein- oder Ausfuhren.
Die Summe der handelspolitischen Maßnahmen wird als "Außenwirtschaftsrecht" bezeichnet.
Um österreichische Exporte zu fördern, finanziert die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) Exporte von Gütern und Leistungen sowie Auslandsinvestitionen über Kommerzbanken zu marktmäßigen Finanzierungskonditionen. Außerdem können mit dem staatlichen Ausfuhrförderungsverfahren über Exporthaftungen Exportgeschäfte abgesichert werden. Dadurch werden Unternehmen vor möglichen Risiken bewahrt.
Bereits vor einer Geschäftsanbahnung, spätestens aber vor einer tatsächlichen Ausfuhr oder Einfuhr von Waren, sind die dafür geltenden Vorschriften – es können nämlich auch absolute Verbote sein – zu beachten und die Rechtsfolgen, die bei Nichtbeachtung eintreten können, zu bedenken.
HINWEIS
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bietet das Instrument der "Voranfrage (→ BMAW)" an, um beurteilen zu können, ob für ein in Aussicht stehendes, aber derzeit noch nicht konkretisiertes Ausfuhrvorhaben eine Genehmigung erteilt werden würde.
Es kann aber nur aufgrund des Rechts- und Sachstandes im Zeitpunkt der Anfrage bzw. Antwort beurteilt werden.
Weiterführende Links
Handelspolitische Maßnahmen und Außenwirtschaftsrecht (→ BMF)
Rechtsgrundlagen
§§ 79 bis 84 Außenwirtschaftsgesetz 2011 (AußWG 2011)
Um österreichischen Unternehmen den Zugang zu fernen Märkten und Ländern zu erleichtern, gibt es eine Reihe von Unterstützungen für Exporte und Auslandsinvestitionen (Außenhandelsförderung). Die Absicherung bzw. Finanzierung von Exportaktivitäten und Direktinvestitionen in ausländischen Märkten geschieht einerseits durch Garantien in Form von (Bundes-)Haftungen und andererseits durch das Schaffen günstiger Kreditbedingungen.
Bei Exportgeschäften kann außerdem eine Exportkreditversicherung das Risiko eines Forderungsausfalls übernehmen und bei Zahlungsausfällen entschädigen.
Die wichtigsten österreichischen Exportfinanzierungsinstitutionen sind die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB), die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws), private Exportkreditversicherungen sowie Hausbanken.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen