Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
"Made-in-Europe-Bonus": Es wird ein Top-up-Zuschlag für technische Komponenten europäischen Ursprungs für größere Photovoltaikanlagen und Stromspeicher eingeführt.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 22. Juli 2024
- Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziel
Erhöhung des Anteils europäischer (EWR) Wertschöpfung bei Photovoltaikanlagen und Stromspeichern
Inhalt
Einführung eines Top-up-Zuschlags für EAG-Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
Hauptgesichtspunkte
Die Verwendung von technischen Komponenten aus europäischer Wertschöpfung beim Ausbau der Erneuerbaren wird erhöht. Im Fokus steht vor allem eine Erhöhung des Einsatzes von europäischen Komponenten beim Ausbau der Photovoltaik und Stromspeicher. Die Photovoltaik stellt eine der relevanten Zukunftstechnologien dar. Das zeigen die Ausbauzahlen der vergangenen Jahre und auch die weiteren nationalen, EU-weiten und globalen Ziele. Vor allem bei besonders sensiblen Komponenten (z.B. Wechselrichter) sowie bei jenen Komponenten, wo eine höhere Innovationskraft besteht, ist es daher von großer Bedeutung, dass eine europäische Industrie bestehen bleibt.
Zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern gibt es im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) einen Investitionszuschuss für die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern.
Um sowohl die Effektivität des Fördersystems nach dem EAG zu gewährleisten als auch die europäische Wertschöpfung zu steigern, wird künftig auf diese Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher ein Zuschlag gewährt werden können. Dieser Bonus auf Investitionszuschüsse wird bis zu 20 Prozent der Fördersumme betragen können. Die Höhe des Zuschlags wird dabei nach den jeweiligen relevanten technischen Komponenten differenziert festgelegt.
Beispielsweise kann für die technische Komponente "Module" und für die technische Komponente "Wechselrichter" mit Verordnung jeweils ein Zuschlag von 10 Prozent festgelegt werden. Insgesamt darf die Höhe des gesamten Zuschlags auf den Investitionszuschuss für die zu fördernde Maßnahme maximal 20 Prozent betragen. Für Stromspeicher wird der Zuschlag zur Anwendung kommen, wenn dieser aus europäischer (EWR) Wertschöpfung stammt. Auch bei Stromspeicher beträgt der maximale Zuschlag 20 Prozent des Investitionszuschusses. Die Abwicklung des Zuschlags erfolgt durch die EAG-Förderabwicklungsstelle im Rahmen der Gewährung von Investitionszuschüssen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher nach dem EAG.
Für PV-Anlagen und Stromspeicher, welche für die Jahre 2024 und 2025 unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen, kann der Top-up-Zuschlag nicht in Anspruch genommen werden.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 123/2024 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie