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Besitz
Juristisch ist zwischen Besitz und Eigentum zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht", Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Man spricht von Besitz, wenn eine Person zur bloßen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.
Beispiel
Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache
Ausführliche Informationen zum Thema "Besitzstörungsverfahren" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion