Begriffe mit B
Buchstabennavigation
Bundesgesetzblatt
Damit Rechtsvorschriften des Bundes, wie beispielsweise Bundesgesetze, verbindlich werden, müssen sie auch ordentlich verlautbart werden. Grundsätzlich erfolgt diese Verlautbarung durch Kundmachung der Rechtsvorschriften im Bundesgesetzblatt (BGBl). Seit 1. Jänner 2004 werden Rechtsvorschriften rechtlich verbindlich ausschließlich im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) kundgemacht. Es ist zu beachten, dass nur die elektronisch signierte Fassung im Dateiformat PDF des Bundesgesetzblattes rechtlich verbindlich ist und die anderen Fassungen rechtlich unverbindlich sind. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, treten Bundesgesetze mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Ausführliche Informationen zum Thema "Der Weg der Bundesgesetzgebung" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Rechtsinformationssystem des Bundes (→ RIS)
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion