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De-minimis-Beihilfe
De-minimis-Beihilfen sind geringe Finanzierungsbeträge, von denen angenommen wird, dass sie weder den freien Wettbewerb, noch den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Daher gelten für sie vereinfachte Anforderungen und Kontrollmechanismen der Europäischen Union. In einem Zeitraum von drei Jahren darf ein Unternehmen in Summe maximal 200.000 Euro als De-minimis-Beihilfen erhalten.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion