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Dienstvertrag
Mit einem Dienstvertrag wird ein Dienstverhältnis begründet (im Arbeitsrecht gewöhnlich als Arbeitsverhältnis bezeichnet). Ein Dienstverhältnis hat zum Inhalt, dass die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer der Dienstgeberin/dem Dienstgeber Arbeitsleistungen schuldet, umgekehrt wird Entgelt geschuldet.
Ausführliche Informationen zum Thema "Arbeitsvertrag/Dienstzettel" finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion