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Drittschuldnererklärung
Wird der Lohn einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers gepfändet, so ist die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Drittschuldner. Als solcher muss sie/er eine Drittschuldnererklärung mittels eines Formulars an das zuständige Gericht abgeben. Diese enthält unter anderem die folgenden Informationen:
- Höhe des Gehalts
- Arbeitsleistungen, die von der Arbeitnehmerin/vom Arbeitnehmer erbracht werden müssen
- Unterhaltspflichten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
Ausführliche Informationen zum Thema "Gehaltsverpfändung" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlagen
§ 301 Exekutionsordnung (EO)
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion