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Ermittlungsverfahren
Im Strafverfahren wird zwischen dem Ermittlungs- und dem Hauptverfahren unterschieden. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, einen Sachverhalt und einen Tatverdacht durch Ermittlungen (z.B. durch Auswertung einer Information) aufzuklären. Dieses wird von der Staatanwaltschaft geleitet, die dann über eine Anklage, einen Rücktritt von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens entscheidet.
Ausführliche Informationen zum Thema "Durchführung des Ermittlungsverfahrens" und "Einleitung des Ermittlungsverfahrens" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion