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Finanzausgleich
Der Finanzausgleich regelt die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden. Über den Finanzausgleich werden die Erträge aus bestimmten Abgaben, die der Bund einhebt, zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden aufgeteilt.
Der Finanzausgleich ist eine Vereinbarung, die einvernehmlich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden verhandelt und beschlossen werden muss. Dies geschieht alle vier bis sechs Jahre. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden in den auf einige Jahre befristeten Finanzausgleichsgesetzen (FAG) festgehalten, die die Aufteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben (Ertragsanteile) regeln.
Mit Abschluss eines Finanzausgleichs werden auch die Aufgaben vereinbart, die jede Ebene zu übernehmen und zu finanzieren hat. Kommen im Laufe einer FAG-Periode neue Aufgaben dazu, dann muss über deren Finanzierung gesondert verhandelt werden. Oft führt das zum Abschluss von 15a-Vereinbarungen zwischen Bundesländern und Bund.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion