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Freistellungsbescheid
Sinnverwandte Begriffe: Befreiungsbescheid, Freistellungsbescheinigung
In bestimmten Fällen müssen österreichische Unternehmen von den an ausländische Unternehmen bezahlten Vergütungen eine besondere Abzugssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen, z.B. bei Personalleasing aus dem Ausland. Die Verpflichtung zum Steuerabzug entfällt u.a. dann, wenn das ausländische Unternehmen einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorlegt. Dieser bestätigt, dass für das ausländische Unternehmen die Voraussetzungen der Steuerfreistellung vorliegen.
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