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Fundanzeige
Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, muss den Fund bei der Fundbehörde melden. Fundbehörde ist das Fundamt der Gemeinde bzw. des Magistrats, in Wien die Magistratischen Bezirksämter bzw. die Zentrale des Fundservice.
Ausführliche Informationen zum Thema "Fundanzeige" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion