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Gewerbebehörde

Die zuständige Behörde für die Beantragung der Gewerbeberechtigung ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde.

In Städten mit eigenem Statut (Statutarstädte) ist das der Magistrat, in Städten ohne eigenes Statut bzw. in Gemeinden die Bezirkshauptmannschaft.

Hinweis

Diese Regelung gilt sowohl für reglementierte als auch für freie Gewerbe.

Letzte Aktualisierung: 5. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion