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Ingenieur
Seit 1. Mai 2017 (Inkrafttreten des neuen Ingenieurgesetzes 2017) ist "Ingenieurin"/"Ingenieur" keine Standesbezeichnung mehr, sondern eine Qualifikationsbezeichnung. Die Inhaberin/der Inhaber dieser Qualifikation (Bildungsabschluss) kann damit nachweisen, dass sie/er über definierte ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.
Für die Vergabe der Qualifikationsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" stehen in jedem Bundesland Zertifizierungsstellen zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zum Thema "Ingenieur" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion