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Kollektivverträge

Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern ( WKO)) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund ( ÖGB)) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

Kollektivverträge können u.a. folgende Regelungen enthalten:

  • Arbeitszeiten
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Mindestlöhne und Grundgehälter
  • Schutzbestimmungen bei Kündigung

Jeder Kollektivvertrag muss nach seinem Abschluss beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ( BMSGPK) hinterlegt sowie auf EVI (WZ) veröffentlicht werden. Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

Tipp

Das KVSystem des ÖGB-Verlags umfasst Kollektivverträge mit ihren aktuellen und historischen Fassungen.

Auf dem Portal der Wirtschaftskammern Österreichs finden Sie eine Kollektivvertragsdatenbank ( WKO).

Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion