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Meldebehörde
Bei der Meldebehörde werden An-/Um- und Abmeldungen von Wohnsitzen in Österreich vorgenommen.
Zuständig für die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder weiteren Wohnsitzes ist jene Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist. Das ist:
- Das Gemeindeamt
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: das Magistratische Bezirksamt
Letzte Aktualisierung: 27. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion