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Negativsteuer
Negativsteuer (auch Sozialversicherungserstattung oder SV-Rückerstattung genannt) ist eine Gutschrift, die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen. Sie erhalten die Gutschrift durch Einreichen einer Arbeitnehmerveranlagung (→ oesterreich.gv.at).
Hinweis
Seit Juli 2017 erfolgt der Steuerausgleich und die Auszahlung eines etwaigen Gutschriftsbetrags in vielen Fällen automatisch (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (→ oesterreich.gv.at)").
Die Negativsteuer betrifft vor allem Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, Ferialpraktikantinnen/Ferialpraktikanten, Pflichtpraktikantinnen/Pflichtpraktikanten und geringfügig Beschäftigte, wenn ein Sozialversicherungsbeitrag geleistet wird. Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Negativsteuer.
Die Rückerstattung umfasst generell 55 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 400 Euro. Der Erstattungsbetrag erhöht sich auf maximal 500 Euro, wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat. Die maximale SV-Rückerstattung erhöht sich für Steuerpflichtige, die Anspruch auf den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag haben, um bis zu 650 Euro.
Auch Pensionistinnen/Pensionisten können von der Negativsteuer profitieren. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 550 Euro. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.
Diese Werte gelten im Jahr 2022. Um der kalten Progression entgegenzuwirken, wird die SV-Rückerstattung ab dem Jahr 2023 jährlich um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst.
Negativsteuer bei Absetzbeträgen
Absetzbeträge, wie z.B. der Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag (→ oesterreich.gv.at) werden, wenn sie aufgrund eines geringen Einkommens bei der laufenden Lohnabrechnung nicht ausgenützt werden können, vom Finanzamt ausbezahlt.
Weiterführende Links
Absetzbeträge bei niedrigen Einkünften (SV-Rückerstattung) (→ BMF)
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion