Begriffe mit N
Buchstabennavigation
Nichtunionswaren
Bei Waren wird zollrechtlich prinzipiell zwischen Unionswaren und Nichtunionswaren unterschieden. Je nach Art und Herkunft der Ware bestehen unterschiedliche Voraussetzungen.
Nichtunionswaren sind alle Waren, die aus einem Nicht-EU-Staat sind. Insbesondere fallen Waren aus Nicht-EU-Staaten darunter, die noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt wurden. Diese Waren sind der zollamtlichen Überwachung unterworfen.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion