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Normalarbeitszeit
Die Arbeitszeit umfasst die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Die tägliche Normalarbeitszeit darf acht Stunden, die wöchentliche Normalarbeitszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten.
In der täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit leistet die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer definitionsgemäß keine Überstunden. Wird die tägliche oder die wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten, fallen Überstunden an.
Ausführliche Informationen zum Thema "Normalarbeitszeit" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion