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Offene Gesellschaft (OG)

Bei einer offenen Gesellschaft schließen sich mindestens zwei Gesellschafterinnen/Gesellschafter zusammen, von denen beide uneingeschränkt und persönlich mit ihrem Privatvermögen haften. Die OG entsteht erst durch die Eintragung in das Firmenbuch.

Ausführliche Informationen zum Thema "Offene Gesellschaft" finden sich auf startup.usp.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion