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Parteiengehör
Das Parteiengehör ist das Recht der Partei, in einem Verfahren ihre Rechte und rechtlichen Interessen hinreichend geltend zu machen und vom Inhalt des Verfahrens und der Handlungen der anderen Parteien entsprechend Kenntnis zu erlangen.
Letzte Aktualisierung: 5. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion