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Pfändungsmarke

Sinnverwandter Begriff: Kuckuck

Pfändungsmarken werden von Gerichtsvollzieherinnen/Gerichtsvollziehern auf gepfändete Gegenstände aufgeklebt. Diese Marken dürfen nicht eigenmächtig entfernt werden.

Hinweis

Auf der Pfändungsmarke ist der Bundesadler abgebildet, weshalb sie umgangssprachlich als "Kuckuck" bezeichnet wird.

Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion