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Privatautonomie
Sinnverwandter Begriff: Vertragsfreiheit
Privatautonomie bedeutet die Möglichkeit von Personen, ihre rechtlichen Beziehungen zu anderen nach eigenem Willen frei zu gestalten.
Das Gegenteil der Privatautonomie ist der Kontrahierungszwang (der Zwang zum Vertragsabschluss), der für bestimmte Bereiche gesetzlich geregelt ist.
Letzte Aktualisierung: 5. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion