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Rechtskraftstempel
Sinnverwandte Begriffe: Rechtskraftbestätigung, Rechtskraftvermerk
Oftmals wird von Behörden eine Bestätigung der Rechtskraft auf Gerichtsbeschlüssen oder -urteilen verlangt.
Ein Rechtskraftstempel wird nur auf Antrag vom Gericht (konkret in der Gerichtskanzlei) auf einem Beschluss oder einem Urteil aufgebracht. Die Rechtskraft kann von der Richterin/dem Richter bzw. von der Rechtspflegerin/dem Rechtspfleger nur dann bestätigt werden, wenn sie/er die Voraussetzungen der Rechtskraft prüft und diese in einem Aktenvermerk festhält.
Beispiel
Eine Ehe wird durch ein Urteil rechtskräftig und wirksam geschieden. Nun möchte die ehemalige Ehepartnerin/der ehemalige Ehepartner wieder heiraten. Zur Anmeldung zur Eheschließung bei der zuständigen Behörde benötigt sie/er das Scheidungsurteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft (Rechtskraftstempel).
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion