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Treuhänder
Die Treuhänderin/der Treuhänder handelt im eigenen Namen, aber im Interesse einer/eines anderen. Sie/er tritt nicht als Stellvertreterin/Stellvertreter auf.
Beispiel
Eine Treuhänderin/ein Treuhänder führt ein Unternehmen im eigenen Namen und ist doch nur eine "Strohfrau"/ein "Strohmann", weil wirtschaftlich das Unternehmen einer/einem anderen zuzurechnen ist.
Im Bereich der notariellen Treuhandschaften beim Kauf von Grundstücken oder Eigentumswohnungen übernimmt die Notarin als Treuhänderin/der Notar als Treuhänder die Haftung, dass die Käuferin/der Käufer gegen treuhändigen Erlag des Kaufpreises lastenfreies Eigentum erwerben kann.
Ausführliche Informationen zum Thema "Treuhandschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion