Begriffe mit T

Buchstabennavigation

Treuhänder

Die Treuhänderin/der Treuhänder handelt im eigenen Namen, aber im Interesse einer/eines anderen. Sie/er tritt nicht als Stellvertreterin/Stellvertreter auf.

Beispiel

Eine Treuhänderin/ein Treuhänder führt ein Unternehmen im eigenen Namen und ist doch nur eine "Strohfrau"/ein "Strohmann", weil wirtschaftlich das Unternehmen einer/einem anderen zuzurechnen ist.

Im Bereich der notariellen Treuhandschaften beim Kauf von Grundstücken oder Eigentumswohnungen übernimmt die Notarin als Treuhänderin/der Notar als Treuhänder die Haftung, dass die Käuferin/der Käufer gegen treuhändigen Erlag des Kaufpreises lastenfreies Eigentum erwerben kann.

Ausführliche Informationen zum Thema "Treuhandschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 22. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion