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Überschuldung

Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts liegt vor, wenn

  • die Verbindlichkeiten (Schulden) höher sind als das Vermögen und
  • die Fortbestehensprognose negativ ist.

Bei einer Fortbestehensprognose wird die Wahrscheinlichkeit der künftigen Zahlungsunfähigkeit und damit der Liquidation (Abwicklung) geprüft. Dafür werden Verlustursachen, Finanzierungsplan und Zukunftsaussichten des Unternehmens analysiert.

Ausführliche Informationen zum Thema "Insolvenz" finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion